Regeln und Durchführungsbestimmungen

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Durchführungsbestimmungen für die Cupbewerbe des SEHV Saison 2021/2022

Präambel

Die Durchführung der Meisterschaften liegt im Verantwortungsbereich des SEHV.
Die MOBA wird innerhalb des SEHV wahrgenommen.
Der Cup wird nach den Durchführungsbestimmungen des ÖEHV (sofern nicht in den DFB SEHV explizit anders formuliert) ausgetragen.
Jeglicher Schriftverkehr ist ausschließlich mit dem SEHV zu führen. Es gelten zusätzlich die erweiterten Bedingungen aufgrund der COVID 19 Vorgaben.

Ligen/teilnehmende Mannschaften

Salzburger Eishockey Cup 1

Teilnehmer:

SV Schüttdorf
EC Oilers Salzburg
EC Hallein Chiefs
EC Canadians Kaprun
SPG EHC Nuaracher Bulls/ EHC Unken

Modus:

Gespielt wird eine einfache Hin- und Rückrunde.
Spielzeit 3 x 20 Minuten netto ohne Verlängerung und ohne PS
Der Sieger des SEC1 ist gegebenenfalls zum Aufstieg in die nächsthöhere Liga berechtigt.
Aufgrund der ungeraden Anzahl an Teilnehmern in beiden Ligen gibt es KEINEN Absteiger.

Salzburger Eishockey Cup 2

Teilnehmer:

EC Niedernsill Islanders
EC Dark Green Ravens Ramingstein
EC Eisfüchse Saalfelden
EC Salzburg Hornets
EC Lok Untersberg
HCS Senators
SPG Nuaracher Bulls/ EHC Unken II

Modus:

Gespielt wird eine einfache Hin- und Rückrunde.
Spielzeit 3 x 20 Minuten netto ohne Verlängerung und ohne PS
Der Sieger aus dem SEC2 ist zum Aufstieg in den SEC1 verpflichtet.

Sollte der Fall eintreten, dass von einer Spielgemeinschaft beide Mannschaften im gleichen Cupbewerb zusammentreffen würden (zB durch Auf- oder Abstieg), so ist die nächstplatzierte Mannschaft auf die diese Kriterien nicht zutreffen, zum Aufstieg verpflichtet oder es muss die Spielgemeinschaft aufgelöst werden.

Spielberechtigungen - gültig für SEC1-SEC2

  • Regelung für Spieler aus höheren Ligen:

    • Spieler aus der EBEL sind erst 5 Saisonen nach Abschluss ihrer Tätigkeit als Spieler im SEC zugelassen (unabhängig in welcher Liga sie in der Zwischenzeit gespielt haben)

    • Spieler aus der INL/AHL sind erst 3 Saisonen nach Abschluss ihrer Tätigkeit als Spieler im SEC zugelassen. (unabhängig in welcher Liga sie in der Zwischenzeit gespielt haben) (Ausnahme: Torhüter als Feldspieler)

      NEU:

      EIN ehemaliger Spieler (weniger als 3 Jahre seit Rücktritt aus der Liga 2 ÖEHV) ist je Mannschaft anmeldbar und spielberechtigt!

      Die Regelung für diesen Spieler gilt jedenfalls für 3 Jahre, dann fällt dieser Spieler ohnehin aufgrund der 3 Jahresklausel aus dem Kontingent der ehemaligen und ein weiterer Spieler aus der AHL (2te Leistungsstufe ÖEHV) (wäre) ist für das Team spielberechtigt.

    • Für ausländische Spieler aus ausländischen Ligen gilt weiterhin die Sperrfrist 5 bzw 3 Jahre, ebenso für österreichische Spieler aus der höchsten Spielklasse eines anderen Verbandes.

      Sollte der Spieler in der laufenden Saison von einer der höheren Ligen in eine Liga gewechselt haben, die nicht in die Beschränkung fällt, gilt der Tag des Übertrittes in diese Liga als Stichtag für die Berechnung der Stehzeit

  • Spielberechtigt in den SEC’s sind Jugendspieler (auch aus höheren Ligen) wenn sie in dem Jahr, in dem die LL Saison startet, ihren 20. Geburtstag feiern. dh. für die Saison 2021/22 sind Jugendspieler bis zum Jahrgang 2001 einsetzbar.

    Ausnahme: wenn diese Spieler bereits zuvor im SEC 1-2 eingesetzt waren. Ab dem Zeitpunkt, wo sie auf einem Spielbericht der beiden obersten Spielklassen standen, erlischt die Spielberechtigung für SEC 1+2 (Siehe dazu neuer Punkt)

    HINWEIS: Eigenverantwortung des Vereines bei dem der Spieler gemeldet ist!! – Verfehlung bedingt automatisch eine Strafverifizierung! (wird seitens SEHV stichprobenartig kontrolliert und gegebenenfalls geahndet)

  • spielberechtigt sind Frauen (über 16 Jahren, nach Aufnahme in die sogenannte Sternchenspielerliste).

  • alle Jugendspieler sind am Spielbericht oder im Line Up zu markieren. Der Spielbericht bzw. das Line Up gemäß EGREP ist den Schiedsrichtern rechtzeitig vor Spielbeginn vorzulegen (Kontrolle ob korrekte Ausrüstung lt. Dfbst. ÖEHV)

  • bei Jugendspielern muss unbedingt ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses ärztliche Attest ist von den Vereinen in „myTeam“ Meldesystem des ÖEHV hochzuladen (VERPFLICHTEND!)

  • Spieleranmeldungen von österreichischen Spielern sind bis 15. Dezember 2021 24.00 Uhr zulässig.

  • Spieleranmeldungen von NEUEN österreichischen Spielern sind bis 31. Jänner 2022 24.00 Uhr zulässig.

Vorgaben zu den Sternchenspielern *

  • die Liste der Sternchenspieler ergibt sich aus den Meldungen des Jahres 2016.

    Eine Nennung neuer Sternchenspieler ist nicht mehr möglich

    Neue Transferkartenspieler bzw. die Liste der eingesetzten Damen sollen bis 15. November 2021, jedenfalls vor dem ersten Meisterschaftsspiel der jeweiligen Mannschaft vorliegen.

  • Ein Wechsel eines Sternchenspielers zu einem anderen Verein ist grundsätzlich nur mit einer Transferkarte möglich.

  • für die Sternchenspieler ist eine Reisepasskopie als Spielerpass zu verwenden.

  • Sternchenspieler sind als solche für die Liga geeignet, wenn ihr Können nicht unbedingt von den anderen eingesetzten Spielern abweicht. (Regelung analog Punkt Spielberechtigungen)

  • Es sind in den Cups 1+2 jeweils 3 Sternchenspieler je Verein berechtigt.

    Die von allen Vereinen der jeweiligen Liga akkordierte Liste der Sternchenspieler ist an den SEHV und an die Schiedsrichter zu senden.

  • Der Eintrag der Sternchenspieler in das Hockeydata System und erfolgt AUSSCHLIESSLICH durch den SEHV.

  • bei Jugendspielern muss unbedingt ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses ärztliche Attest ist von den Vereinen in „myTeam“ Meldesystem des ÖEHV hochzuladen (VERPFLICHTEND!)

* Wir erwarten uns im Laufe der Saison 21/22 eine Klarstellung der Regelungen durch den ÖEHV – bis dahin gelten die bestehenden Regeln als vereinbart.

Transferkartenspieler

Für die 2 Cupbewerbe ist die Anzahl der Transferkartenspieler auf 3 begrenzt.
Sollte ein Sternchenspieler wegfallen, kann er durch einen offiziellen Transferkartenspieler ersetzt werden (Dauertransfer- oder Einzeltransferkarte). Die Anzahl der gemeldeten Spieler (Sternchen- bzw. Transferkartenspieler) kann in Summe überschritten werden, es dürfen jedenfalls nur 3 Spieler auf dem Spielbericht aufscheinen. (Dh. Es sind in Summe nur 3 Spieler aus der Anzahl der Sternchenspieler und Transferkartenspieler je Spiel spielberechtigt – Ausnahme Damen)
Bei der Regelung Transferkartenspieler ist auf die Spielstärke & Ligenzugehörigkeit zu achten, der durchführende Verband behält sich das Recht vor Spieler abzulehnen. Das bedeutet, ein Verein der beabsichtigt einen Transferkartenspieler anzumelden, muss sich die Vorabgenehmigung durch Übersenden der persönlichen Daten des Spielers (Name, Geburtsdatum, Nation, Liga) an den SEHV einholen.

ergänzende Durchführungsregeln:

  • Die Mannschaften des SEC2 haben sich auf die (Oldies) Spielweise ohne Check geeinigt, Die Schiedsrichter sind angehalten dieselben Vorgaben wie im Vorjahr zu beachten.

  • als Richtlinie gilt sinngemäß die Regel 169 – Unerlaubter Check

  • Im Cupbewerb 2 des SEHV ist es einem Spieler nicht erlaubt einen „Body-Check“ gegen einen Gegenspieler auszuführen. Ein illegaler Check bezieht sich auf das „bodychecken“ eines Gegenspielers

  • Ein Spieler, der einen Gegenspieler bodycheckt, erhält nach Ermessen des Schiedsrichters eine:

    • Kleine Strafe

    • Große Strafe + automatischer Spieldauer-Disziplinarstrafe

    • Matchstrafe

  • Ein Spieler, der einen Gegenspieler durch einen Bodycheck verletzt oder leichtfertig gefährdet, erhält entweder eine Große Strafe + automatischer Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine Matchstrafe.

  • In der Saison 2021/22 darf mit alten Goalieschonern gespielt werden.

  • Für Nachwuchsspieler gelten die Regeln des ÖEHV

  • Steht ein Spiel nach Ende der regulären Spielzeit unentschieden, wird das Spiel mit diesem Spielstand gewertet. Beide Mannschaften erhalten je einen Punkt. Es wird keine Verlängerung gespielt (Regelung in Hockeydata System)

  • Es sind keine weiteren zusätzlichen Abweichungen zu den IIHF-Regeln festgelegt.

  • Die Heimmannschaft ist verantwortlich für die Kabinenschlüssel (Eishalle Salzburg)

  • Ersatztermine für Nuaracher Bulls und Ramingstein: Heimspiele (Absage wegen höherer Gewalt bzw. Wetter) finden prinzipiell am Tag darauf statt.
    Die Gastvereine sind angehalten, bei der Spielplanung ihre Spieler entsprechend darauf hinzuweisen, dass eventuell am nächsten Tag gespielt werden muss!

  • Für die Pressearbeit sind die Vereine zuständig, Basis für eine aktive Kommunikation mit den Medien ist jedenfalls ein aktueller Stand im Webportal.

  • Für die Zeitnehmung und Erstellung des Spielberichts, sowie die Eingabe in das Statistiksystem ist die im Spielplan ausgewiesene Heimmannschaft (erstgenannte Mannschaft) zuständig. (Regelung in Hockeydata System)

  • Aus dem System e-grep ist ein pre-game report zu erstellen, der den Schiedsrichtern rechtzeitig (30min) vor dem Spiel zu übergeben ist.

  • Die Schiedsrichter sind VOR dem Spiel zu bezahlen

  • Sternchen- und Transferkartenspieler dürfen innerhalb der Cupbewerbe nur bei einer Mannschaft eingesetzt werden.

  • Öffentliche Beleidigungen, Beschimpfungen und ähnliches ungebührliches Verhalten gegenüber Spieloffiziellen, Schiedsrichtern, Spielern oder Funktionären der Vereine oder der Verbände wird entsprechend der Disziplinarordnung des ÖEHV geahndet.

Spielgemeinschaften + mehrere Mannschaften je Team:

Spielgemeinschaften müssen dem SEHV+ÖEHV gemeldet werden.
Meldung der entsprechenden Spieler im myTeam über den Punkt „B-Lizenzen“

Von Spielgemeinschaften und Vereine mit mehreren Mannschaften in verschiedenen Ligen ist eine Liste mit den 15 besten Spielern, welche dann nur in der jeweils höheren Liga einsatzberechtigt sind, an die Vereine der betreffenden Ligen auszusenden.

Dies soll bis 15.11.2021 – spätestens jedoch 1 Woche vor dem ersten Einsatz der betreffenden Mannschaft – allen betroffenen Vereinen zur Kenntnis gebracht werden.

Verbandsgebühren

Offene Verbandsgebühren (ÖEHV) müssen vor Beginn der Meisterschaft bezahlt sein !!!
Ebenso ist die Ligagebühr in Höhe von € 300,–/Mannschaft und Liga bis spätestens 30.11.2021 auf das Konto des SEHV zu überweisen.
(Volksbank Salzburg, IBAN: AT 55 4501 0000 0710 0209, BIC: VBOEAWWSAL)

Spielstätten

Spielstätten sind die Eishallen/ Eisflächen in Zell am See, Salzburg, Berchtesgaden, Ramingstein und St. Ulrich und St. Johann/Tirol.

Spielbeginn

Der im Spielplan festgelegte Spielbeginn gilt als Spielbeginn für das jeweilige Meisterschaftsspiel. Eisaufbereitung und Aufwärmzeiten sind vor diesem Zeitpunkt einzuplanen.

Meldevorschriften

  • Alle Mannschaften müssen als Verein bei der Vereinsbehörde und beim ÖEHV als Schutzverein gemeldet sein (ZVR-Nr. beim SEHV bekannt geben)

  • Alle Spieler müssen beim ÖEHV gemeldet sein (Ausnahme Sternchenspieler) und in myTeam eingetragen sein.

Pönalen/Strafen

  • Das unberechtigte Einsetzen eines Spielers zieht eine Strafe von € 500,– nach sich (samt Strafverifizierung der bereits ausgetragenen Spiele oder nur des Spiels in dem der unberechtigte Einsatz erfolgte).

  • Pönale für nicht rechtzeitig eingetragene (übermittelte) Spielergebnisse: pro Spiel €150,– (Heimmannschaft; die Spielberichte müssen bis spätestens Montag 12.00 Uhr im Hockeydata System eingetragen sein) (Regelung in Hockeydata System)

  • Absagen der bereits festgesetzten Spieltermine ziehen automatisch eine Strafverifizierung nach sich. (0:5 für die sich verfehlende Mannschaft)
    Der SEHV behält sich vor, bei wiederholten Absagen eine Pönale von € 500,– einzuheben

  • Der Ausstieg aus dem laufenden Cupbewerb zieht ein zu zahlendes Pönale von € 1.000,- nach sich.

  • Gemäß §32 der Disziplinarordnung des ÖEHV hat der Verein, der eine Spielabsage verursacht die nachgewiesenen Kosten zu ersetzten!
    Im Wirkungsbereich des SEHV heißt das, dass anfallende Schiedsrichterkosten von dem Verein zu tragen sind, welcher die Spielabsage verursacht hat
    (innerhalb der 48 Stunden Frist)
    (siehe Auszug aus der Disziplinarordnung:
    § 32 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel
    Dieses Vergehens macht sich ein Verein schuldig, dessen Mannschaft zu einem Pflichtspiel aus unentschuldbaren Gründen,

Schiedsrichterbesetzungen

Die Besetzung der Spiele der Salzburger Landesligen wird von Herrn Kontschieder Kevin durchgeführt. Das Versenden der einzelnen Spieleinladungen an die Mannschaften entfällt.
Der jetzt veröffentlichte Spielplan gilt mit den genannten Beginnzeiten.
Es wird empfohlen das System der Spieleinladungen aus MYTEAM zu verwenden.
Die Vereine werden ersucht die Spieleinträge im Refereemanager (http://www.referee-manager.com) spätestens am Dienstag zu kontrollieren.
Absagen von Spielen (soll es grundsätzlich nicht geben): Wenn, dann müssen Absagen spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Spieltermin genannt werden. Wenn diese 48-Std.-Frist nicht eingehalten wird sind jedenfalls die Schiedsrichtergebühren zu bezahlen. (Ausnahme Freiluftplätze).

Die Schiedsrichter sind VOR dem Spiel zu bezahlen

Anmerkung: Die Situation ist aufgrund der geringen Anzahl der zur Verfügung stehenden Schiedsrichter im Land Salzburg angespannt, wir ersuchen alle teilnehmenden Mannschaften auf ehemalige (Nachwuchs)Spieler usw. zuzugehen, um sie eventuell zur Schiedsrichterlaufbahn zu ermuntern.
Meldungen dazu bitte an den Schiedsrichterobmann.

schiri.besetzung@gmx.at

Jede Mannschaft hat einen (besser zwei) „Notfallschiedsrichter“ zu nennen, welche im Falle von Schiedsrichtermangel ein spiel leiten können.
Dazu wird es seitens des SEHV bzw. der Schiedsrichter eine entsprechende Regelschulung geben.

Freundschafts- Aufbau- oder sonstige Spiele mit Beteiligung der LL Mannschaften sind dem Verband zu melden.
Einen Einsatz von offiziellen Schiedsrichtern wird es nur bei gemeldeten Spielen geben.

Spielverwaltung & Hockeydata Statistik System

Kontaktdaten Hockeydata:
Vejnar Martin +43 650 835 82 76
Ortner Rene +43 650 793 11 16

SEHV

Office
Claudia Fankhauser
eishockey@sehv.at

Präsident 
Peter Buchmayr
buchmayr@sehv.at

Wettspielreferent
Peter Wiesmayr
wiesmayr@sehv.at
+43 644 303 32 79

Landesmeisterschaft des SEHV
Ergänzungen/ Anmerkungen und Vorgaben zur Bewältigung der COVID Pandemie

Die Meisterschaft 2021/2022 wird unter außergewöhnlichen Bedingungen ausgetragen, deshalb versuchen wir mit einfachen ergänzenden Vorgaben die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Durchführung der Meisterschaft sicher zu stellen.
Es ist in unser aller Interesse, dass wir die gebotenen Corona Regeln einhalten, um unseren Eishockeysport ausüben zu können.
Die Regeln gelten nicht nur für den Trainingsbetrieb sondern auch für die Durchführung der Meisterschaften.
Es gelten jedenfalls die

  • Bundesgesetze u Verordnungen

  • Landesgesetze

  • Anordnungen der BH als oberste Gesundheits- u Veranstaltungsbehörde

  • Vorgaben der IIHF, des ÖEHV und die nachstehend formulierten ergänzenden Festlegungen des SEHV

  • Vorgaben u Hygienevorschriften des Hallenbetreibers

Bei Unklarheiten ist jedenfalls immer die strengste und restriktivste Auslegung in Anwendung zu bringen.

Für alle Aktivitäten innerhalb des Vereins/ – Zusammenkünfte ist in eurem Interesse eine einfache Anwesenheitsliste zu führen (um damit im Verdachtsfall ein Contacttracing zu ermöglichen)

Bei Auftritt eines Verdachtsfalls ist die Nummer 1450 zu wählen und den Anordnungen der Hotline Folge zu leisten.
Nach Vorliegen eines positiven Testergebnisses werden von den Behörden weitere Schritte gesetzt ua. das Contacttracing – um eventuell weitere Kontakte zu testen und diese bei positivem Ergebnis auch in Quarantäne zu bringen.

Ein paar Vorgaben sind für die erfolgreiche Durchführung der Meisterschaften 20/21 unabdingbar und betreffen folgende Personengruppen innerhalb des Meisterschaftsgefüges des SEHV:

  • Team inkl. Trainer u Zeugwart

  • Funktionäre u Personal (Zeitnehmung ua.)

  • Schiedsrichter

Sollte ein Mitglied dieser Personengruppen positiv getestet sein, hat eine Meldung an den SEHV zu erfolgen. Der Zutritt zu den Sport u Trainingsstätten sowie zu den Spielen ist dann nicht erlaubt- (durch Quarantäne Vorgaben bereits geregelt)

Team

Wenn ein Spieler des Teams positiv getestet wurde, scheidet der Spieler klarerweise aus. Das Team bis zum Vorliegen weiterer Ergebnisse vom Meisterschaftsbetrieb suspendiert. Wenn der Rest der Mannschaft vor dem nächsten Spiel negativ getestet wurde ist eine Teilnahme am Meisterschaftsbetrieb wieder möglich.
Ein aus diesen Gründen abgesagtes Spiel ist jedenfalls nachzutragen.
Kontaktpersonen erster Klasse werden jedenfalls auf Anordnung der Behörde getestet. Die Möglichkeit die restliche Mannschaft auf eigene Kosten zu testen kann zB beim Tauernklinikum in Zell am See veranlasst werden.
Sollte ein solches Spiel nicht nachgetragen werden können (zB. gegen Ende der Saison) wird das nicht ausgetragene Spiel mit 5:0 für beide Mannschaften gewertet.

Funktionäre u Personal

Wenn ein Funktionär/Mitarbeiter des Vereins positiv getestet wird ist eine Unterbrechung der Meisterschaft für die Mannschaft nicht zwingend erforderlich, wenn der betreffende Funktionär keinen engen Kontakt zum Team hatte- bzw. nicht als Kontaktpersonen 1. Klasse geführt wird.

Schiedsrichter

Ein bestätigter getesteter positiver Coronafall ist an den SEHV zu melden – in Absprache mit dem Schiri Referat werden die notwendigen Schritte gesetzt. Kontaktpersonen 1. Klasse werden von der Behörde abgehandelt. Wenn erforderlich können Schiedsrichter aus anderen Bundesländern angefordert werden- eventuelle Mehrkosten sind von den Vereinen zu tragen.
Sollte sich die Situation rund um Covid 19 verschärfen, ist auch an eine interne Refereetätigkeit gedacht, bei der das Spiel in Ausnahmefällen von Spielern der betreffenden Mannschaften geleitet werden kann.