DF-Bestimmungen

Salzburger Eishockeyverband

Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsbewerbe des SEHV Saison 2023/2024

Präambel

Die Durchführung der Meisterschaften liegt im Verantwortungsbereich des SEHV.

Die MOBA wird innerhalb des SEHV wahrgenommen.
Der Cup wird nach den Durchführungsbestimmungen des ÖEHV (sofern nicht in den DFB SEHV explizit anders formuliert) ausgetragen. Jeglicher Schriftverkehr ist ausschließlich mit dem SEHV zu führen.

Ligen/teilnehmende Mannschaften

Salzburger Liga A

Teilnehmer:

SV Schüttdorf
EC Canadians Kaprun
EC Niedernsill Islanders
EC Dark Green Ravens Ramingstein
EHC Nuaracher Bulls
EC Oilers 2

Modus:

Gespielt wird eine einfache Hin- und Rückrunde.
Spielzeit 3 x 20 Minuten netto ohne Verlängerung und ohne PS.

Salzburger Liga B

Teilnehmer:

EC Eisfüchse Saalfelden
EC Salzburg Hornets
EC Lok Untersberg
ESV Lok Bischofshofen
HC Senators
EC Uttendorf Icetigers

Modus:

Gespielt wird eine einfache Hin- und Rückrunde.
Spielzeit 3 x 20 Minuten netto ohne Verlängerung und ohne PS.

Spielberechtigungen - gültig für SEC A-SEC B

 

  • spielberechtigt sind Frauen (über 16 Jahren, nach Aufnahme in die sogenannte Sternchenspielerliste).
  • alle Jugendspieler sind am Spielbericht oder im Line Up zu markieren. Der Spielbericht bzw. das Line Up gemäß EGREP ist den Schiedsrichtern rechtzeitig vor Spielbeginn vorzulegen (Kontrolle ob korrekte Ausrüstung lt. Dfbst. ÖEHV)
  • bei Jugendspielern muss unbedingt ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses ärztliche Attest ist von den Vereinen in „myTeam“ Meldesystem des ÖEHV hochzuladen (VERPFLICHTEND!)
  • Spieleranmeldungen von österreichischen Spielern sind bis 15. Dezember 2023 24.00 Uhr zulässig.
  • Spieleranmeldungen von NEUEN österreichischen Spielern sind bis 31. Jänner 2024 24.00 Uhr zulässig.

 

Vorgaben zu den Sternchenspielern *

 

 

  •  die Liste der Sternchenspieler ergibt sich aus den Meldungen des Jahres 2016.
    Eine Nennung neuer Sternchenspieler ist nicht mehr möglich
    Neue Transferkartenspieler dürfen bis 15.12.2023 gemeldet werden.
  •  Ein Wechsel eines Sternchenspielers zu einem anderen Verein ist grundsätzlich nur mit einer Transferkarte möglich.
  • für die Sternchenspieler ist eine Reisepasskopie als Spielerpass zu verwenden.
  •  Es sind in den Cups A+B jeweils 3 Sternchenspieler je Verein berechtigt.
    Die von allen Vereinen der jeweiligen Liga akkordierte Liste der Sternchenspieler ist an den SEHV und an die Schiedsrichter zu senden.
  •  Der Eintrag der Sternchenspieler in das Hockeydata System und erfolgt AUSSCHLIESSLICH durch den SEHV.
  • bei Jugendspielern muss unbedingt ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses ärztliche Attest ist von den Vereinen in „myTeam“ Meldesystem des ÖEHV hochzuladen (VERPFLICHTEND!)

*Wir erwarten uns eine Klarstellung der Regelungen durch den ÖEHV – bis dahin gelten die bestehenden Regeln als vereinbart.

Transferkartenspieler

 
Für die 2 Ligabewerbe ist die Anzahl der Transferkartenspieler auf 3 begrenzt.

Sollte ein Sternchenspieler wegfallen, kann er durch einen offiziellen Transferkartenspieler ersetzt werden (Dauertransfer- oder Einzeltransferkarte). Die Anzahl der gemeldeten Spieler (Sternchen- bzw. Transferkartenspieler) kann in Summe überschritten werden, es dürfen jedenfalls nur 3 Spieler auf dem Spielbericht aufscheinen. (Dh. es sind in Summe nur 3 Spieler aus der Anzahl der Sternchenspieler und Transferkartenspieler je Spiel spielberechtigt – Ausnahme Damen)

Bei der Regelung Transferkartenspieler ist auf die Spielstärke & Ligenzugehörigkeit zu achten, der durchführende Verband behält sich das Recht vor Spieler abzulehnen. Das bedeutet, ein Verein der beabsichtigt einen Transferkartenspieler anzumelden, muss sich die Vorabgenehmigung durch Übersenden der persönlichen Daten des Spielers (Name, Geburtsdatum, Nation, Liga) an den SEHV einholen.

Bezüglich Sternchenspieler/Transferkartenspieler möchte ich auf folgenden Punkt in den IIHF verweisen:

  • 11.6 If the Player has never registered before as an ice hockey player or has not been registered for more than fifteen (15) years and has proven his residency for eighteen (18) months in the country of the New MNA as well as the non-registration for more than fifteen (15) years, no costs will be charged for the Transfer.

Das heißt: Spieler, welche noch nie bei einem Verband gemeldet waren und ihren Aufenthalt länger als 18 Monate in Österreich haben können kostenfrei gemeldet werden.

Für Spieler die zwar noch nie bei einem Verband gemeldet waren, aber ihren Wohnsitz im Ausland haben gilt dies leider nicht.

Für einige der derzeit gemeldet Sternchenspieler trifft diese Regel aber zu und diese sind somit ins offizielle Meldesystem des ÖEHV zu übernehmen.

Ergänzende Durchführungsregeln:

 

  • Es wird ein besonderes Augenmerk auf “Open ice hits” gelegt, welche unter folgenden Aspekten mit mindestens einer kleinen Strafe bestraft werden können:

    Ein Open Ice Hit ist somit definiert:

  • heftiger Check auf offenen Eis ggfs. mit Anlauf
  • Gegenspieler rechnen nicht mit dem Check
  • Check dient nicht hauptsächlich dazu, den Gegner vom Puck

    zu trennen

  • Check mit übermäßiger Kraft

Ein Spieler, der ein solches Vergehen begeht, erhält eine kleine Strafe, große Strafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe für übertriebene Härte.

Ein Spieler der einen Gegenspieler durch einen Open Ice Hit rücksichtslos gefährdet erhält eine Matchstrafe für übertriebene Härte.

Es ist nach wie vor dem verteidigendem Spieler erlaubt, seine Position zu spielen und Körperkontakt zu initiieren. Abdrängen an die Banden, so wie das “halten der blauen Linie” ist erlaubt. Lediglich harte Checks auf offenem Eis werden unter dieser Regel bestraft. (Siehe oben)

  • In der Saison 2023/24 darf mit alten Goalieschonern gespielt werden.
  • Für Nachwuchsspieler gelten die Regeln des ÖEHV
  • Steht ein Spiel nach Ende der regulären Spielzeit unentschieden,

    wird das Spiel mit diesem Spielstand gewertet. Beide Mannschaften erhalten je einen Punkt. Es wird keine Verlängerung gespielt (Regelung in Hockeydata System)

  • Es sind keine weiteren zusätzlichen Abweichungen zu den IIHF- Regeln festgelegt.
  • Die Heimmannschaft ist verantwortlich für die Kabinenschlüssel (Eishalle Salzburg)
  • Ersatztermine für Nuaracher Bulls und Ramingstein Heimspiele (Absage wegen höherer Gewalt bzw. Wetter) finden prinzipiell am Tag darauf statt.
    Die Gastvereine sind angehalten, bei der Spielplanung ihre Spieler entsprechend darauf hinzuweisen, dass eventuell am nächsten Tag gespielt werden muss!
  • Für die Pressearbeit sind die Vereine zuständig, Basis für eine aktive Kommunikation mit den Medien ist jedenfalls ein aktueller Stand im Webportal.
  • Für die Zeitnehmung und Erstellung des Spielberichts, sowie die Eingabe in das Statistiksystem ist die im Spielplan ausgewiesene Heimmannschaft (erstgenannte Mannschaft) zuständig. (Regelung in Hockeydata System)
  • Aus dem System E-GREP ist ein Pre-Game report zu erstellen, der den Schiedsrichtern rechtzeitig (30min) vor dem Spiel zu übergeben ist.
  • Sternchen- und Transferkartenspieler dürfen innerhalb der Cupbewerbe nur bei einer Mannschaft eingesetzt werden.
  • Öffentliche Beleidigungen, Beschimpfungen und ähnliches ungebührliches Verhalten gegenüber Spieloffiziellen, Schiedsrichtern, Spielern oder Funktionären der Vereine oder der Verbände wird entsprechend der Disziplinarordnung des ÖEHV geahndet.

Spielgemeinschaften + mehrere Mannschaften je Team

 

Spielgemeinschaften müssen dem SEHV+ÖEHV gemeldet werden. Meldung der entsprechenden Spieler im myTeam über den Punkt „B-Lizenzen“

Von Spielgemeinschaften und Vereine mit mehreren Mannschaften in verschiedenen Ligen ist eine Liste mit den 15 besten Spielern, welche dann nur in der jeweils höheren Liga einsatzberechtigt sind, an die Vereine der betreffenden Ligen auszusenden.

Dies soll bis 30.10.2023 – spätestens jedoch 1 Woche vor dem ersten Einsatz der betreffenden Mannschaft – allen betroffenen Vereinen zur Kenntnis gebracht werden.

Verbandsgebühren

 

Offene Verbandsgebühren (ÖEHV) müssen vor Beginn der Meisterschaft bezahlt sein !!!
Ebenso ist die Ligagebühr in Höhe von € 500,–/Mannschaft und Liga bis spätestens 30.11.2023 auf das Konto des SEHV zu überweisen.

(Volksbank Salzburg, IBAN: AT 55 4501 0000 0710 0209, BIC: VBOEAWWSAL)

Spielstätten

Spielstätten sind die Eishallen/ Eisflächen in Zell am See, Salzburg, Berchtesgaden, Ramingstein und St. Ulrich

Spielbeginn

Der im Spielplan festgelegte Spielbeginn gilt als Spielbeginn für das jeweilige Meisterschaftsspiel. Eisaufbereitung und Aufwärmzeiten sind vor diesem Zeitpunkt einzuplanen.

Meldevorschriften

  • Alle Mannschaften müssen als Verein bei der Vereinsbehörde und beim ÖEHV als Schutzverein gemeldet sein (ZVR-Nr. beim SEHV bekannt geben)
  • Alle Spieler müssen beim ÖEHV gemeldet sein (Ausnahme Sternchenspieler) und in myTeam eingetragen sein.

Pönalen/ Strafen

  • Das unberechtigte Einsetzen eines Spielers zieht eine Strafe von
    € 500,– nach sich (samt Strafverifizierung der bereits ausgetragenen Spiele oder nur des Spiels in dem der unberechtigte Einsatz erfolgte).
  • Pönale für nicht rechtzeitig eingetragene (übermittelte) Spielergebnisse: pro Spiel €150,– (Heimmannschaft; die Spielberichte müssen bis spätestens Montag 12.00 Uhr im Hockeydata System eingetragen sein) (Regelung in Hockeydata System)
  • Absagen der bereits festgesetzten Spieltermine ziehen automatisch eine Strafverifizierung nach sich. (0:5 für die sich verfehlende Mannschaft)
    Der SEHV behält sich vor, bei wiederholten Absagen eine Pönale von € 500,– einzuheben
  • Der Ausstieg aus dem laufenden Ligabewerb zieht ein zu zahlendes Pönale von € 1.000,– nach sich.
  • Gemäß §32 der Disziplinarordnung des ÖEHV hat der Verein, der ein Spielabsage verursacht die nachgewiesenen Kosten zu ersetzten! Im Wirkungsbereich des SEHV heißt das, dass anfallende Schiedsrichterkosten von dem Verein zu tragen sind, welcher die Spielabsage verursacht hat (innerhalb der 48 Stunden Frist) (siehe Auszug aus der Disziplinarordnung: § 32 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Dieses Vergehens macht sich ein Verein schuldig, dessen Mannschaft zu einem Pflichtspiel aus unentschuldbaren Gründen, ausgenommen Fälle „höherer Gewalt“ nicht oder nicht rechtzeitig antritt.)
 

Schiedsrichterbesetzungen:

Die Besetzung der Spiele der Salzburger Landesligen wird von Herrn Seewald Jeremias durchgeführt. Das Versenden der einzelnen Spieleinladungen an die Mannschaften entfällt.
Der jetzt veröffentlichte Spielplan gilt mit den genannten Beginnzeiten. Es wird empfohlen das System der Spieleinladungen aus MYTEAM zu verwenden.

Die Vereine werden ersucht die Spieleinträge im Refereemanager (http://www.referee-manager.com) spätestens am Dienstag zu kontrollieren.

Absagen von Spielen (soll es grundsätzlich nicht geben): Wenn, dann müssen Absagen spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Spieltermin genannt werden. Wenn diese 48-Std.-Frist nicht eingehalten wird sind jedenfalls die Schiedsrichtergebühren zu bezahlen. (Ausnahme Freiluftplätze).

 
Die Schiedsrichter sind VOR dem Spiel zu bezahlen

Anmerkung: Die Situation ist aufgrund der geringen Anzahl der zur Verfügung stehenden Schiedsrichter im Land Salzburg angespannt, wir ersuchen alle teilnehmenden Mannschaften auf ehemalige (Nachwuchs)Spieler usw. zuzugehen, um sie eventuell zur Schiedsrichterlaufbahn zu ermuntern.

Meldungen dazu bitte an den Schiedsrichterobmann. schiri.besetzung@gmx.at

Freundschafts- Aufbau- oder sonstige Spiele mit Beteiligung der LL Mannschaften sind dem Verband zu melden.
Einen Einsatz von offiziellen Schiedsrichtern wird es nur bei gemeldeten Spielen geben.

Spielverwaltung & Hockeydata Statistik System

Kontaktdaten Hockeydata:

Vejvar Martin +43 650 835 82 76

Office Claudia Fankhauser

eishockey@sehv.at

Präsident Peter Buchmayr

buchmayr@sehv.at

Wettspielreferent Peter Wiesmayr